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Die Ausbildungsduldung und andere Alternativen der Aufenthaltssicherung abseits des Asylverfahrens (29.03.2018)
29. März 2018, 10:00-17:00
150,00EURIn dem Tagesseminar werden die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Aufenthaltssicherung abseits des Asylverfahrens vorgestellt. Es geht also um die rechtliche Situation von minderjährigen und erwachsenen Ausländer*innen, die entweder kein Asylverfahren durchlaufen oder es endgültig negativ abgeschlossen haben. Im Mittelpunkt stehen die Aufenthaltsrechte, die mit gelungener Integration zu tun haben, vor allem die sog. Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4ff. AufenthG (mit der Chance auf anschließende Aufenthaltserlaubniserteilung nach § 18a AufenthG) und die Bleiberechtsregelungen nach § 25a und 25b AufenthG. Aber auch die Aufenthaltsrechte aus familiären Gründen und wegen Härtefalls nach § 23a AufenthG werden – zumindest kurz – thematisiert.
Der grobe Ablauf des Seminars ist wie folgt geplant:
– Kurze einführende bzw. wiederholende Übersicht über die verschiedenen Wege der Aufenthaltssicherung bei erwachsenen und minderjährigen Ausländern
– Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für eine sog. Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4ff. AufenthG und eine anschließende Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
– Vorstellung der unterschiedlichen Umsetzungspraktiken der verschiedenen Bundesländer zur Ausbildungsduldung, Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten und aktueller Rechtsprechung
– Darstellung weiterer gesetzlicher Tatbestände, die gelungene Integration belohnen bzw. dem Schutz von Ehe und Familie dienen (z.B. § 23a, 25a, 25b AufenthG, §§ 27 AufenthG)