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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (14.02.2020)

14. Februar 2020, 10:00-17:00

200,00EUR

Am 01.03.2020 wird das in der Öffentlichkeit bereits viel diskutierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Es werden dabei nicht nur die §§ 16 – 20 AufenthG völlig neu gefasst, auch weiter reichende inhaltliche Änderungen wird es geben: Die berufliche Qualifikation (anerkannter Berufsabschluss) wird aufgewertet und dem akademischen Abschluss gleichgestellt (beides sind künftig „Fachkräfte“ im Sinne des Gesetzes). Die Migration ist dann schon zur Suche nach einer Qualifikationsstelle in Deutschland möglich. Ausbildungswechsel werden erleichtert und die Anwerbung von Fachkräften soll auch, was die Verfahren betrifft, erleichtert werden. Dass das Gesetz diese Erwartungen erfüllt, hängt aber auch von denjenigen ab, die es in der Praxis begleiten und im Zweifel auch zur Durchsetzung verhelfen. Hierauf will das Seminar seinen Schwerpunkt legen.

Das Seminar richtet sich nicht nur an diejenigen, die jetzt schon mit der Bildungs- und Erwerbsmigration zu tun haben. Diejenigen Interessent*innen, die sich ohne größere Vorkenntnisse neu mit dem Thema Fachkräftemigration beschäftigen, werden in dem Seminar von einem Einleitungsteil profitieren, der Grundbegriffe des Aufenthaltsrecht, wie Visumverfahren, Zweckwechsel und Erteilungsvoraussetzungen kurz erläutert.

Aus dem Seminarinhalt:

    • Aufenthaltserlaubnis, Visumverfahren und Zweckwechsel nach Einreise
    • Der Begriff der Fachkraft (Fachkraft mit Berufsabschluss, akademische Fachkraft und Fachkraft „mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen“)
    • Bildungsmigration (zur Berufsausbildung, zum Studium, Schulbesuch und Sprachkurs)
    • Bedingungen der Bildungsmigration: Finanzierung, Fachwechsel, Ausbildungswechsel, Wechsel in andere Aufenthalte
    • Aufenthalte zur Arbeitssuche und Berufstätigkeit bei Fachkräften
    • Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit als Fachkraft (u.a. “blaue Karte“, § 18b Abs. 2 AufenthG n.F.)
    • die ICT-Karte (unternehmensinterner -Transfer)
    • Arbeitserlaubnisrecht und die Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Die Referenten:

Marcel Kasprzyk ist Rechtsanwalt in Wiesbaden. Dr. Stephan Hocks, Fachanwalt für Migrationsrecht, ist Lehrbeauftragter an der Universität Gießen und Vorsitzender des Ausschusses für Migrationsrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin.

Flyer das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Details

Datum:
14. Februar 2020
Zeit:
10:00-17:00
Eintritt:
200,00EUR

Veranstalter

Hocks | Kasprzyk

Veranstaltungsort

AWO Frankfurt, Erich-Nitzling-Haus
Henschelstraße 11
Frankfurt, Hessen 60314 Deutschland
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