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Aufenthaltsperspektiven für Anerkannte – zwischen Widerruf und Einbürgerung (04.12.2019)
4. Dezember 2019, 10:00-17:00
150,00EURInformation:
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Das Seminar behandelt die Aufenthaltsverfestigung für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und andere Personen mit humanitären Bleiberechten (z.B. junge Erwachsene mit einem Aufenthalt nach § 25a oder nach einer Berufsausbildung als Geduldete). Es nimmt aber ebenso die Risiken in den Blick, die sich durch einen Widerruf der Bundesamtsentscheidung ergeben können.
Im Einzelnen werden behandelt:
- die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis in den verschiedenen hier in Betracht kommenden Varianten (§§ 26, 9 und 9a AufenthG)
- Niederlassungserlaubnis für minderjährig Eingereiste und junge Menschen in Schule oder Ausbildung
- Niederlassungserlaubnis und „Widerrufsfestigkeit“ bei Aberkennung des Schutzstatus
- Passpflicht und Identitätsklärung bei der Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung, Verfahren und Voraussetzungen
- Aufgabe der eigenen Staatsangehörigkeit?
- Widerruf der Schutzanerkennung
- Verfahren beim Bundesamt
- typische Fälle des Widerrufs anhand von Behördenschreiben
- Klage gegen den Widerruf bei Gericht und Bleibeperspektiven
Referent*innnen des Seminars sind die Rechtsanwält*innen Kristina Ratz und Dr. Stephan Hocks (Fachanwalt für Migrationsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität Gießen).
Flyer Aufenthaltsperspektiven für Anerkannte – zwischen Widerruf und Einbürgerung