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Aufenthaltsperspektiven für Anerkannte – zwischen Widerruf und Einbürgerung (04.12.2019)

4. Dezember 2019, 10:00-17:00

150,00EUR

Information:

Diese Veranstaltung ist ausgebucht.

 

Das Seminar behandelt die Aufenthaltsverfestigung für anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte und andere Personen mit humanitären Bleiberechten (z.B. junge Erwachsene mit einem Aufenthalt nach § 25a oder nach einer  Berufsausbildung als Geduldete). Es nimmt aber ebenso die Risiken in den Blick, die sich durch einen Widerruf der Bundesamtsentscheidung ergeben können.

Im Einzelnen werden behandelt:

  • die Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis in den verschiedenen hier in Betracht kommenden Varianten (§§ 26, 9 und 9a AufenthG)
  • Niederlassungserlaubnis für minderjährig Eingereiste und junge Menschen in Schule oder Ausbildung
  • Niederlassungserlaubnis und „Widerrufsfestigkeit“ bei Aberkennung des Schutzstatus
  • Passpflicht und Identitätsklärung bei der Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung, Verfahren und Voraussetzungen
  • Aufgabe der eigenen Staatsangehörigkeit?
  • Widerruf der Schutzanerkennung
  • Verfahren beim Bundesamt
  • typische Fälle des Widerrufs anhand von Behördenschreiben
  • Klage gegen den Widerruf bei Gericht und Bleibeperspektiven

Referent*innnen des Seminars sind die Rechtsanwält*innen Kristina Ratz und Dr. Stephan Hocks (Fachanwalt für Migrationsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität Gießen).

Flyer Aufenthaltsperspektiven für Anerkannte – zwischen Widerruf und Einbürgerung

 

Details

Datum:
4. Dezember 2019
Zeit:
10:00-17:00
Eintritt:
150,00EUR

Veranstalter

Ratz |Hocks

Veranstaltungsort

AWO Frankfurt, Erich-Nitzling-Haus
Henschelstraße 11
Frankfurt, Hessen 60314 Deutschland
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